Wählen

Seit Mitte Dezember 2011 gilt das Wahlrecht ab 16 Jahren in Brandenburg: Jugendliche können seitdem an Volksbegehren, Kommunalwahlen und Landtagswahlen in Brandenburg teilnehmen.
Junge Menschen in Brandenburg konnten 2014 und 2019 bereits bei zwei Landtagswahlen wählen.

Kommunalwahlen

Europawahlen

Landtagswahlen

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